Primo Sportprijzen hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in 4906 CV Oosterhout, Koopvaardijweg 2, und ist im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 83167315 eingetragen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 7. September 2021 unter der Nummer 83167315 bei der Handelskammer hinterlegt.
Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Empfehlungen von Primo Sportprijzen sowie für Verträge mit Primo Sportprijzen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen.
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Primo Sportprijzen als Verkäufer bzw. Auftragnehmer. Wo von „Verkäufer“ die Rede ist, ist dies auch als „Auftragnehmer“ zu verstehen. Wo von „Käufer“ die Rede ist, ist dies auch als „Auftraggeber“ zu verstehen.
- Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen oder Bedingungen sind nur gültig, soweit sie vom Verkäufer schriftlich anerkannt wurden.
- Soweit zutreffend, ist unter dem Begriff „Waren“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch Folgendes zu verstehen: Anlagen, Geräte, Ersatzteile, Zubehör und Werkzeuge, alles im weitesten Sinne des Wortes.
Angebot/Vertrag
- Jedes Angebot des Verkäufers ist völlig unverbindlich. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, gelten alle Angebote für einen Zeitraum von 30 Tagen.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme des Angebots beim Verkäufer eingegangen ist. Die Annahme beinhaltet die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Verzicht auf eigene (Einkaufs-)Bedingungen, sofern diese von den vorliegenden Bedingungen oder dem geltenden niederländischen Recht abweichen oder im Widerspruch dazu stehen.
- Weicht die Annahme in irgendeinem Punkt oder Detail von den Angeboten ab, kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn und soweit der Verkäufer dieser Abweichung schriftlich zugestimmt hat.
- Ein Angebot gilt als nicht abgegeben, wenn und soweit die Erfüllung dieses Angebots oder dieses Vertrags einen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften oder Regelungen zur Folge hätte. Weder der Verkäufer noch der Käufer können in diesem Fall Rechte gegenüber der jeweils anderen Partei geltend machen.
- Bei einem Verkauf aus Lagerbestand kann die Rechnung anstelle der schriftlichen Bestätigung dienen.
- Alle Angebote basieren auf den vom Käufer bei der Angebotsabgabe bereitgestellten Angaben, Zeichnungen und den daraus abgeleiteten Maßen sowie auf den vom Verkäufer vorgenommenen Aufmaßen, sofern diese stattgefunden haben. Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Preislisten, Kataloge, Angaben zu Maßen und Gewichten, Muster und Modelle des Verkäufers sind so genau wie möglich und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wird. Einzelheiten müssen nicht angegeben werden. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung sind zulässig.
- Der Verkäufer behält sich das Urheberrecht und das Eigentum an den im Rahmen des Angebots bereitgestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Proben und Modellen vor. Ohne Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, die im Rahmen des Angebots bereitgestellten Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Proben und Modelle zu verwenden, zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben. Sie sind auf erstes Anfordern des Verkäufers unverzüglich zurückzugeben; andernfalls hat der Käufer den noch festzusetzenden Wert dieser Gegenstände zu zahlen, unbeschadet weiterer Rechte, die dem Verkäufer zustehen.
- Änderungen oder Stornierungen eines Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
- Möchte der Käufer den abgeschlossenen Vertrag ändern oder stornieren, ist er verpflichtet, dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die sich aus der Änderung oder Stornierung ergeben.
Preise und Zahlungen
- Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, Ein- und Ausfuhrzölle, Ein- und Ausfuhrsteuern, Transport- und Transportversicherungskosten, Verpackungskosten, Zollabfertigungskosten, Konsulatsgebühren sowie aller sonstigen Kosten, die dem Verkäufer in angemessener Weise entstanden sind, um die verkauften Waren zum vereinbarten Zeitpunkt und an den vereinbarten Ort liefern zu können. Bei der Festlegung der Höhe dieser Kosten wird von den vom Verkäufer tatsächlich entstandenen, bezahlten und/oder noch zu zahlenden Kosten ausgegangen.
- Falls nach Angebotsabgabe und Annahme, jedoch vor Vertragserfüllung, eine Änderung kostenrelevanter Rechnungen dazu führt, dass sich der Selbstkostenpreis/Kalkulationspreis für den Verkäufer um mehr als 10 % erhöht, ist der Verkäufer berechtigt, diese Erhöhung an den Käufer weiterzugeben. Innerhalb von 5 Tagen, nachdem der Verkäufer dem Käufer die Preiserhöhung mitgeteilt hat, hat der Käufer das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne dass Rechte oder Pflichten zwischen Verkäufer und Käufer entstehen. Hat der Käufer von seinem Recht auf Kündigung des Vertrags keinen oder nicht rechtzeitig Gebrauch gemacht, gilt er als an den höheren Preis gebunden.
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis einschließlich der unter den Punkten 15 und 16 genannten Kosten bar im Voraus oder spätestens bei Lieferung bzw. Ausführung ohne jeglichen Rabatt oder Aufrechnung in Euro zu zahlen.
- Bestehen beim Verkäufer Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers im Hinblick auf die Lieferung oder die Erfüllung des Vertrags, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, bis eine Sicherheit geleistet wird.
- In dem unter Ziffer 18 genannten Fall hat der Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Kosten und des Schadens, einschließlich entgangenen Gewinns, die durch die vom Verkäufer gemäß Ziffer 21 getroffenen Maßnahmen verursacht wurden. Ist der Zweifel nicht begründet, hat der Käufer – vorbehaltlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers – keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten oder des in irgendeiner Form entstandenen Schadens.
- Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, gerät er allein durch den Ablauf der in Ziffer 17 genannten Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung durch den Verkäufer bedarf, und schuldet er dem Verkäufer auf den fälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen lässt das Recht des Verkäufers unberührt, den (Kauf-)Vertrag 10 Tage nach Eintritt des Verzugs des Käufers ohne gerichtliche Intervention zu kündigen; in diesem Fall haftet der Käufer für alle dem Verkäufer entstandenen Schäden, darunter unter anderem entgangener Gewinn, außergerichtliche und gerichtliche Kosten sowie die in einem eventuellen Verfahren entstandenen tatsächlichen Kosten, Kosten im Sinne der Ziffern 13 und 14, Kosten für zusätzlichen Transport, wobei der Gesamtbetrag auf 20 % des Rechnungsbetrags ohne Umsatzsteuer festgesetzt wird
- Bei Nicht- oder nicht fristgerechter Erfüllung der Zahlungsverpflichtung durch den Käufer gehen die Inkassokosten zu Lasten des Käufers. Handelt es sich lediglich um außergerichtliche Kosten, so werden diese auf 15 % des Rechnungsbetrags festgesetzt, mindestens jedoch auf 250 €, zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Wird ein gerichtliches Inkassoverfahren eingeleitet, haftet der Käufer neben den bereits genannten außergerichtlichen Kosten für alle in angemessener Höhe anfallenden Prozess- und Vollstreckungskosten.
- Der Verkäufer ist berechtigt, etwaige Forderungen gegenüber dem Käufer mit allen Verbindlichkeiten zu verrechnen, die der Verkäufer möglicherweise gegenüber dem Käufer hat oder haben wird.
Übergabe und Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer wird die Waren oder Dienstleistungen am im Angebot oder Vertrag festgelegten Ort und Zeitpunkt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Richtlinien, Vorschriften und dergleichen liefern bzw. erbringen.
Ist die Lieferung der Waren oder die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen dort zum vereinbarten Zeitpunkt aufgrund eines Umstands, der vom Käufer zu vertreten ist, oder infolge höherer Gewalt für den Verkäufer oder den Käufer nicht möglich, so erfolgt die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen auf Kosten des Käufers, soweit möglich, an einem anderen Ort oder innerhalb von 14 Tagen danach. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen; in diesem Fall hat der Käufer dem Verkäufer den Schaden, einschließlich des entgangenen Gewinns, zu ersetzen. - Lehnt der Käufer die Annahme der angebotenen Waren oder Dienstleistungen an dem im Angebot oder im Vertrag festgelegten Ort und Zeitpunkt ab, so gelten die Waren als geliefert und die Dienstleistungen als erbracht zum Zeitpunkt des Angebots, und der Käufer ist zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung des Preises und der Kosten gemäß den Ziffern 15 und 16 verpflichtet, außerdem ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den durch die Weigerung des Käufers entstandenen Schaden sowie die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten zu ersetzen.
- Wurde der Verkauf mit tatsächlicher Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer alle Waren innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss abzurufen, sofern nicht schriftlich eine andere Abruffrist vereinbart wurde. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, gelten die Bestimmungen unter Ziffer 23.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die im Angebot oder im Vertrag genannten Waren in Teillieferungen zu liefern. Eine Teillieferung kann vom Verkäufer jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Der Käufer ist verpflichtet, bei der Lieferung zu prüfen, ob die gelieferten Waren in der Menge und Qualität entsprechen, die er gemäß dem Vertrag erwarten durfte. Festgestellte Abweichungen in Menge oder Qualität muss der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung schriftlich mitteilen; andernfalls gelten die Waren und Dienstleistungen als in der vereinbarten Menge und/oder Qualität geliefert.
- In dem unter Ziffer 23 genannten Fall gelten die Waren und Dienstleistungen als in der vereinbarten Menge und/oder Qualität vorhanden.
- Bei berechtigten Beanstandungen hinsichtlich Menge und/oder Qualität – wobei der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit zur Feststellung geben muss – wird der Verkäufer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, so schnell wie möglich neue Waren liefern oder die Dienstleistungen nachträglich ordnungsgemäß erbringen; in diesem Fall haftet der Verkäufer nicht gegenüber dem Käufer auf Schadensersatz.
- Vorbehaltlich der Bestimmungen unter Ziffer 31 gehen das Eigentum an den Waren und die Gefahr auf den Käufer bei der Lieferung über, wie im Angebot oder im Vertrag angegeben, wobei die Weigerung, an der Lieferung mitzuwirken, im Sinne von Ziffer 24 als Lieferung gilt.
- Solange der Käufer nicht den gesamten Kaufpreis einschließlich etwaiger Nebenkosten beglichen hat, behält sich der Verkäufer das Eigentum an diesen Waren vor; in diesem Fall haftet der Käufer gegenüber dem Verkäufer für Schäden an oder den Verlust der Waren. Führt dieser Eigentumsvorbehalt zu einer tatsächlichen Rücknahme der Waren durch den Verkäufer, so schuldet der Käufer dem Verkäufer neben den tatsächlich entstandenen Kosten 20 % des Rechnungsbetrags ohne Umsatzsteuer.
Höhere Gewalt
- Ist der Verkäufer ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage, die gekauften Waren zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu liefern bzw. die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, ohne dass die unter Ziffer 23 beschriebene Situation vorliegt, verlängert sich die vereinbarte Liefer-/Erfüllungsfrist um maximal 3 Monate. Ist der Verkäufer auch während eines Zeitraums von maximal drei Monaten nach der ursprünglich vereinbarten Liefer--/Erfüllungsfrist ebenfalls ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage ist, die Waren an dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Ort zu liefern bzw. die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, und keine der am Vertrag beteiligten Parteien hat Anspruch auf Schadenersatz jeglicher Art, einschließlich entgangenen Gewinns.
Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Lieferung/Erbringung
- Der Verkäufer wird alles tun, was von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, um sicherzustellen, dass einwandfreie Produkte von guter Qualität geliefert bzw. die Dienstleistungen ordnungsgemäß erbracht werden.
Garantie
- Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an den gelieferten Waren, es sei denn, die nachstehend in diesem Artikel genannten Bedingungen sind erfüllt und die folgenden Einschränkungen werden beachtet:
Für gelieferte neue Waren wird für die im Angebot angegebene Frist ab dem Lieferdatum eine Garantie gegen Mängel in der Herstellung, Konstruktion und gegen Materialfehler gewährt, sofern der Verkäufer innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach deren Feststellung vom Käufer darüber in Kenntnis gesetzt wird. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beschränkt sich nach dessen Wahl auf Nachlieferung, Ersatzlieferung oder Reparatur, ohne dass der Verkäufer zu einer weiteren Entschädigung jeglicher Art verpflichtet ist. Der Käufer hat die betreffenden Waren dem Verkäufer zur Überprüfung zur Verfügung zu halten.
Die zu ergänzenden, zu ersetzenden oder zu reparierenden Waren oder Teile davon sind frachtfrei an den Verkäufer zu senden. Vom Verkäufer ersetzte Waren und/oder Teile gehen in dessen Eigentum über.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei:
- Verwendung der Waren in einer anderen Weise als gemäß den Herstelleranweisungen.
- Behandlung oder Verwendung in einer Weise, die nicht als für die Waren üblich anzusehen ist
- Reparaturen, der Austausch von Teilen und ähnliche Maßnahmen durch andere Personen als diejenigen, die vom Verkäufer hierfür benannt oder bevollmächtigt wurden.
- Schäden, die durch einen Unfall, höhere Gewalt oder grobe Fahrlässigkeit bei der Ausführung der Arbeiten durch den Käufer oder dessen Mitarbeiter verursacht wurden. Der Verkäufer ist zu keiner Gewährleistung verpflichtet, solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nachgekommen ist.
Haftung
- Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung in Bezug auf Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Modelle und dergleichen frei, die der Verkäufer auf Wunsch des Käufers verwendet und/oder angefertigt hat und die dem Verkäufer vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden oder nicht. Dies lässt die geistigen, gewerblichen und verwandten Eigentumsrechte des Verkäufers und/oder seiner Lieferanten in Bezug auf die gelieferten Waren unberührt.
- Alle Waren, auch solche, die franko verkauft wurden, werden auf Gefahr des Käufers befördert. Gegenüber Dritten eingegangene Verpflichtungen ändern daran nichts und gelten als im Interesse und auf Rechnung des Käufers eingegangen. Sofern der Käufer den Verkäufer nicht rechtzeitig auffordert, die Waren während des Transports auf seine Rechnung zu versichern, werden die Waren unversichert befördert.
- Der Verkäufer haftet nicht für Schäden des Käufers, einschließlich Folgeschäden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers vor. Der Schaden ist stets auf den Netto-Rechnungsbetrag begrenzt, jedoch höchstens auf den Betrag, der durch die Versicherung des Verkäufers gedeckt ist. Dies gilt sowohl für die vertragliche als auch für die gesetzliche Haftung für Schäden, die dem Käufer direkt oder indirekt infolge des Kaufs, des Vorhandenseins oder der Nutzung der verkauften Waren durch ihn selbst oder andere entstehen, sowie in jeder anderen Weise, wobei der bedingte und beschränkte Haftungsausschluss entsprechend für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen gilt.
- Unter denselben bedingten und einschränkenden Voraussetzungen und Umständen wie unter Ziffer 37 genannt, stellt der Käufer den Verkäufer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die gegen den Verkäufer im Zusammenhang mit den an den Käufer verkauften Waren oder den für den Käufer erbrachten Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Anwendbares Recht
- Für alle Angebote und Verträge, für die die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen.
Streitigkeiten
- Alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus einem Angebot oder einem Vertrag ergeben, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, werden unter Ausschluss anderer Gerichte…